Schulregeln, Handyregeln, Trainingsraum

Schulregeln, Handyregeln und das Trainingsraum-Angebot

Ein friedliches und freundliches "Miteinander" ist uns sehr wichtig. Im folgenden Beitrag erfahren dazu Näheres, welchen Rahmen wir uns alle stecken, um dies zu erreichen.

 

Die drei Schulregeln:

1.  Wir gehen respektvoll miteinander um und achten die Rechte der anderen.

2. Jeder hat das Recht auf ungestörten Unterricht.

3. Wir übernehmen Verantwortung für uns, für andere und die Schule.

 

Vereinbarungen zur Nutzung von Handys, Tablets und elektronische Endgeräte

1. Handys, Kopfhörer, Tablets

1. Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände bleiben Handys/Tablets ausgeschaltet in der Schultasche. Kopfhörer bleiben ebenfalls in der Schultasche.

2. Die Lehrer erwarten, dass Handys ausgeschaltet in der Klasse in der Handykiste gelagert werden. Dazu werden sie beim Klassen/Fachlehrer abgegeben und eingeschlossen.

3. Das Anfertigen von Ton- und Bild- und Videoaufnahmen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

4. Handytelefonate können in Absprache mit den Klassen-/Fachlehrern im Nebenraum der Klasse, aus dem Sekretariat oder im Trainingsraum geführt werden.

5. Die weitere Nutzung ist in Absprache mit den Klassen-/Fachlehrern im Klassen- und Fachraum möglich.

2. Elektronische Endgeräte

1. Elektronische Endgeräte, z.B. Bluetooth-Box, Nintendo-Switch, MP3-Player etc. dürfen grundsätzlich nicht im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände genutzt werden.

3. Konsequenzen

1. Bei Zuwiderhandlung werden die Schüler*innen aufgefordert die entsprechenden Endgeräte unverzüglich wegzupacken.

2. Geschieht dies nicht unverzüglich, müssen sie gemäß SchulG §53 an einen Lehrer oder die Schulleitung übergeben werden. Die Aufbewahrung geschieht nach Möglichkeit im Sekretariat. Die Rückgabe erfolgt am Ende des Schultages. Die Klassenlehrer dokumentieren die Vorfälle.

3. Bei wiederholtem Verstoß behält sich die Schule vor, das Handy/Tablet nur an die Erziehungsberechtigten auszuhändigen und ggfs. Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.

4. Bei Gefahr im Verzug (Besitz oder Vermutung des Besitzes, Zeigen und Weitergabe von nicht kinder- und jugendfreien Inhalten, beim Anfertigen von nicht genehmigten Ton-, Video-, und Bildaufnahmen) geschieht eine umgehende Abnahme des Handys/Tablets und eine sofortige Löschung der Inhalte.

5. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Handy/Tablet je nach Sachstand nur an die Erziehungsberechtigen oder Herrn Hermanns von der Polizeiwache Jülich übergeben.

 

Unser Trainingsraum-Angebot

 In unserem Trainingsraum können Lösungen für Konflikte und schulische Probleme gefunden werden, ohne dass der Unterricht maßgeblich beeinträchtigt wird. Der Trainingsraum ist während der Unterrichtszeiten immer mit einer Lehrkraft der Schirmerschule besetzt. Zu unserem Trainingsraum werden Schüler*innen aus verschiedenen Anlässen geschickt.

Auszeit

Für manche Schüler*innen ist es schwierig, einen gesamten Unterrichtsblock (90 Min) durchgehend konzentriert zu arbeiten oder ruhig und geduldig zu sein. Die Lehrkräfte können daher bei aufkommender Unruhe zur Vermeidung von Störungen oder Konflikten den entsprechenden Schüler*innen Auszeiten zusprechen. Die Auszeit dauert in der Regel 10 Minuten. Sie ist eine Hilfe und keine Strafe!

"Rote Karte"

Stört ein/eine Schüler*in wiederholt den Unterricht, kann er/sie mündlich ermahnt und dann verwarnt werden. Dies geschieht in den Klassen meist in einem Ampelsystem. Nach einer "gelben" oder "orangenen" Karte kann die Lehrkraft bei anhaltendem Störverhalten dann die "rote Karte" zeigen. Der/die Schüler*in muss dann zur Besprechung seines/ihres Verhaltens zum Trainingsraum gehen. Er/sie kann erst wieder in die Lerngruppe zurück, wenn im Trainingsraum das als problematisch betrachtete Verhalten besprochen und ein "Rückkehrplan" ausgefüllt wurde. Nach sechs "roten Karten" werden der/die Schüler*in sowie die Eltern zu einer "Trainingsraumkonferenz" einbestellt. Dort wird über mögliche Ursachen des Störverhaltens gesprochen und weitere Maßnahmen und Konsequenzen miteinander abgestimmt. An der Konferenz nimmt auch die Klassenleitung teil.

Bei einer Verweigerung zum Trainingsraum zu gehen, wird der Trainingsraumlehrer und ggfs. die Schulleitung hinzugezogen. Die Eltern werden benachrichtigt. Bei massiven Stör-, und Konfliktverhalten im Trainingsraum kann auch dort die "gelbe Karte" und "rote Karte" ausgesprochen werden. Bei einer "roten Karte" werden die Eltern kontaktiert und der/die Schüler*in wird von der weiteren Beschulung für den Rest des Tages ausgeschlossen. Weitere Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit der Klassenleitung und der Schulleitung.

Konfliktbesprechung

Gibt es im schulischen Alltag Konflikte (in der Pause, in der Lerngruppe) kann die Lehrkraft die beteiligten Schüler*innen zur Klärung zum Trainingsraum schicken. Dort können die Schüler*innen ihre Sichtweisen erzählen und an einer friedlichen Beilegung des Konflikts mitwirken. Bei größeren Vorfällen wird der/die vermeintlich höher geschädigte Schüler*in zuerst und alleine befragt. Bei der Wahrheitsfindung können auch Zeugen angehört werden. Sollte keine Klärung erfolgen, entscheidet die Klassenleitung über weitere Maßnahmen. Angestrebt werden neben der Beilegung des Konflikts auch gegenseitige ehrliche Entschuldigungen und Wiedergutmachungen der Beteiligten.

Schulische Krise

Geht es einem/einer Schüler*in emotional nicht gut, so dass die Mitarbeit in der Lerngruppe erheblich beeinträchtigt ist, besteht im Trainingsraum die Möglichkeit zur Ruhe zu kommen. Mit dem/der anwesenden Trainingsraumlehrer*in kann über mögliche Ursachen und Lösungen des inneren Konflikts gesprochen werden. Auch hier ist eine überweisende Notiz der unterrichtenden Lehrkraft nötig. Die Dauer des Aufenthaltes ist nicht zeitlich festgelegt und wird im Austausch mit der unterrichtenden Lehrkraft vereinbart.

Lernbox

Bei anhaltenden Problemen innerhalb einer Lerngruppe kann die unterrichtende Lehrkraft für einen festgelegten und mit den Eltern besprochenen Zeitraum den/die Schüler*in zur Lernbox des Trainingsraumes überweisen. Dort erhält der/die Schüler*in von der zuweisenden Lehrkraft Arbeitsmaterial und kann ohne Beeinträchtigung von etwaigen sozialen Impulsen wieder zurück ins schulische Arbeiten finden. Die Lernboxzeiten werden individuell festgelegt. Das Verhalten in der Lernbox wird engmaschig protokolliert und der zuweisenden Lehrkraft mitgeteilt. Die Klassenleitung wird über den Vorgang informiert.