Schulregeln, Handyregeln

Schulregeln, Handyregeln und das Trainingsraum-Angebot

Ein friedliches und freundliches "Miteinander" ist uns sehr wichtig. Im folgenden Beitrag erfahren dazu Näheres, welchen Rahmen wir uns alle stecken, um dies zu erreichen.

 

Die drei Schulregeln:

1.  Wir gehen respektvoll miteinander um und achten die Rechte der anderen.

2. Jeder hat das Recht auf ungestörten Unterricht.

3. Wir übernehmen Verantwortung für uns, für andere und die Schule.

 

Vereinbarungen zur Nutzung von Handys, Tablets und elektronische Endgeräte

1. Handys, Kopfhörer, Tablets

1. Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände bleiben Handys/Tablets ausgeschaltet in der Schultasche. Kopfhörer bleiben ebenfalls in der Schultasche.

2. Die Lehrer erwarten, dass Handys ausgeschaltet in der Klasse in der Handykiste gelagert werden. Dazu werden sie beim Klassen/Fachlehrer abgegeben und eingeschlossen.

3. Das Anfertigen von Ton- und Bild- und Videoaufnahmen ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

4. Handytelefonate können in Absprache mit den Klassen-/Fachlehrern im Nebenraum der Klasse, aus dem Sekretariat oder im Trainingsraum geführt werden.

5. Die weitere Nutzung ist in Absprache mit den Klassen-/Fachlehrern im Klassen- und Fachraum möglich.

2. Elektronische Endgeräte

1. Elektronische Endgeräte, z.B. Bluetooth-Box, Nintendo-Switch, MP3-Player etc. dürfen grundsätzlich nicht im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände genutzt werden.

3. Konsequenzen

1. Bei Zuwiderhandlung werden die Schüler*innen aufgefordert die entsprechenden Endgeräte unverzüglich wegzupacken.

2. Geschieht dies nicht unverzüglich, müssen sie gemäß SchulG §53 an einen Lehrer oder die Schulleitung übergeben werden. Die Aufbewahrung geschieht nach Möglichkeit im Sekretariat. Die Rückgabe erfolgt am Ende des Schultages. Die Klassenlehrer dokumentieren die Vorfälle.

3. Bei wiederholtem Verstoß behält sich die Schule vor, das Handy/Tablet nur an die Erziehungsberechtigten auszuhändigen und ggfs. Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.

4. Bei Gefahr im Verzug (Besitz oder Vermutung des Besitzes, Zeigen und Weitergabe von nicht kinder- und jugendfreien Inhalten, beim Anfertigen von nicht genehmigten Ton-, Video-, und Bildaufnahmen) geschieht eine umgehende Abnahme des Handys/Tablets und eine sofortige Löschung der Inhalte.

5. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Handy/Tablet je nach Sachstand nur an die Erziehungsberechtigen oder Herrn Hermanns von der Polizeiwache Jülich übergeben.

 

Unser Trainingsraum-Angebot

 ... befindet sich aktuell in einer Umstrukturierung.