
Schulordnung der Schirmerschule Jülich
- Jeder verhält sich seinen Mitmenschen gegenüber so, wie er auch selbst behandelt werden möchte.
- Niemand verletzt den anderen durch körperliche Gewalt oder durch Beschimpfungen oder Beleidigungen – auch nicht in einer fremden Sprache.
- Beleidigungen von Lehrpersonen und Mitarbeitern der Schule sind absolut verboten.
- Niemand - ob Junge oder Mädchen - wird sexuell belästigt, weder in Wort noch in Tat.
- Die Anweisungen der Lehrpersonen und der anderen Mitarbeiter der Schirmerschule werden befolgt.
- Niemand zerstört mutwillig fremdes Eigentum.
- Jeder – ob Schülerin, Schüler oder Lehrperson – hat das Recht auf ungestörten Unterricht.
- Die Regeln des Trainingsraums werden akzeptiert und befolgt.
- Jeder ist verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Bei Krankheit wird die Schule umgehend benachrichtigt. Entschuldigungen erfolgen schriftlich.
- Die Umgangssprache und die Pausensprache ist in der Schirmerschule Deutsch.
- Im Schulgebäude gilt der Grundsatz: „Langsam und leise!“
- Der Besitz und der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen sind in der Schule und auf dem Schulgelände verboten.
- Kleidungsstücke und Gegenstände, die eine extreme politische Gesinnung vermuten lassen, sind an der Schirmerschule verboten.
- Das Mitbringen von Handys und elektronischen Geräten erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Missbrauch von Handys und elektronischen Geräten ist verboten.
- Abfälle gehören in die entsprechenden Abfalleimer im Schulgebäude und auf dem Schulhof.
- Das Werfen von gefährlichen Gegenständen ist sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände verboten.
- Das Verlassen des Schulgeländes ohne Erlaubnis ist während der Unterrichtszeit und während der Pausen verboten.
- Nach Unterrichtsende verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude und das Schulgelände, die Fahrschülerinnen und Fahrschüler fahren direkt nach Schulschluss mit ihren Bussen oder Taxis nachhause.
Allen Schülerinnen und Schülern der Schirmerschule ist die Schulordnung bekannt. Mit dem Schülerarbeitsvertrag erkennen sie die Schulordnung an.



